Inhalt

Alternative Gemeinschaftsanlagen - denn es muss nicht die anonyme Bestattung sein

Als Alternative zur anonymen Bestattung hat der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe auf den kommunalen Friedhöfen der Ottostadt in den vergangenen Jahren unterschiedliche Gemeinschaftsgrabanlagen entstehen lassen. Diese greifen den Wunsch vieler Menschen nach einer pflegearmen Grabstätte mit Namenskennzeichnung auf in verschiedenen Ausführungen auf. Alternative Gemeinschaftsanlagen schlagen eine Brücke zwischen den Ansprüchen an eine moderne Friedhofskultur und den Bedingungen, die gelungene Trauerbewältigung fördern.

Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung (UGG)

Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung (UGG)

Die Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung (UGG) ist eine mit Pflaster eingerahmte und bepflanzte Grabanlage.

Die Namen der Verstorbenen erscheinen auf einem oder mehreren Gemeinschaftsgrabmalen. In dieser Anlage befindet sich eine zentrale Ablagefläche für Blumenschmuck. Die Hinterbliebenen nehmen bei der Urnenbeisetzung nicht teil.
Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden. Urnenumbettungen aus der Urnengemeinschaftsgrabstätte sind nicht möglich.

Die Pflege der Gemeinschaftsanlage und die Beschriftung des Gemeinschaftsgrabmales ist in der Grabstättengebühr enthalten.

Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten (GAW)

Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten (GAW)

Die Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten (GAW) wird durch eine vielfältige Bepflanzung aus Stauden, Rosen und Gräsern eingerahmt.

Die einzelne Grabstätte ist gegenüber der Rahmenbepflanzung schlicht mit einheitlichen Bodendeckern angelegt. Die Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales ist auf Kosten des Nutzungsberechtigten möglich. In einer Urnenwahlgrabstätte dieser Anlage können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist möglich. Auch können die Hinterbliebenen an der Beisetzung teilnehmen. Darüber hinaus kann das Nurtzungsrecht bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.

Erdgemeinschaftsanlage (EGA)

Erdgemeinschaftsanlage EGA

Die Erdgemeinschaftsanlage (EGA) ist eine Anlage mit einer zentralen Kommunikationsfläche.

Auf dieser Fläche befindet sich ein historisches Gemeinschaftsgrabmal mit der Inschrift „Im Gedenken an den Verstorbenen“. Die Erdbestattungen dieser Anlage finden auf einer Rasenfläche statt. Auf Kosten des Nutzungsberechtigten kann ein Grabmal gelegt werden. Darüber hinaus ist es den Hinterbliebenen möglich an der Beerdigung teilzunehmen. Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden, demzufolge ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte nicht möglich.

Die Pflege der Gemeinschaftsanlage ist in der Grabstättengebühr enthalten.

Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW)

Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten GEW

In der Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW) kann pro Grabstelle eine Erdbestattung und eine Urnenbeisetzung erfolgen.

Ein Nutzungsrecht an dieser Anlage kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre als ein- oder mehrstellige Grabstätte vergeben und kann verlängert werden. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Die Grabfläche ist mit einer einheitlichen Bepflanzung gestaltet. Auf Kosten des Nutzungsberechtigten kann eine Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales vorgenommen werden.

Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.