Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz unterzeichnet
Am 01.08.2024 unterzeichneten die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit den Jugendämtern.
Ziel ist, durch eine enge Kooperation zwischen Vertragsärzten, Psychotherapeuten und den Jugendämtern einer Kindeswohlgefährdung zu begegnen und Ärzte und Therapeuten im Umgang mit einer entsprechenden Situation durch Informations- und Fortbildungsangebote zu befähigen.
Ärzte und Psychotherapeuten haben damit Anspruch auf fachliche und pseudonymisierte Fallberatung beim Jugendamt.
Die Vereinbarung nach § 73c SGB V ist Voraussetzung dafür, dass die niedergelassenen Ärzte ihre entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen des SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen.