43. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Fahlberg-List"
Es besteht die Absicht, auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände ein Urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Grün- und Freiflächen zu entwickeln.
Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 01.09.2022 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 483 - 6 „Elb-Hafen".
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche und Grünfläche geändert werden.
Stand des Verfahrens:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
vorr. 17.01.2024 |
Aufstellungsbeschluss | 17.08.2023 |
Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
21.12.2023 - 31.01.2024 |
Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB |
17.01.2024 |
17.10.2024 |
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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB |
18.11.2025 - 18.12.2025 Amtsblatt Nr. 21/24 vom 08.11 .24 |