32. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Niendorfer Straße"
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße" in der Zeit vom 24.07.2023 bis 23.08.2023 beschlossen. Das Verfahren zur 32. Änderung wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 355-5 “Niendorfer Straße“ geführt.
Zur Auslegung
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 vom 14.07.2023:
sowie
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 28.07.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen:
- Der Entwurf und die Begründung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg „Niendorfer Straße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Niendorfer Straße“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 06.09.2023 veröffentlicht.
- Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- DIN-Vorschriften
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zur Wohnnutzung im Geltungsbereich, zur Erholungsnutzung
- Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zur notwendigen Artenerfassung (Artenschutzgutachten) im weiteren Verfahren
- Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Luftaustauschbereich, zur Kaltluftproduktion, zur Klimaregion, zur bioklimatischen Situation
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zu Art der Bebauung, zur Anpassung in das Gebiet
- Boden – mit Aussagen u. a. zur Ablagerung von von verschiedenen Lockergesteinsschichten, zum Versiegelungsgrad
- Fläche – mit Aussagen zur Überplanung unbebauter Flächen, zur Reduzierung des Flächenverbrauchs der offenen Landschaft
- Wasser – mit Aussagen u. a. zur Auswirkung auf das Oberflächenwasser (Klinke), zu Auswirkungen auf das Grundwasser
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen dazu, dass sich der südwestliche Bereich des Vorhabens im Bereich eines archäoligischen Denkmals befindet
Angaben umweltbezogener Informationen vom 08.09.2022
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
- Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.