Inhalt

Die Fundsachen oder sonstigen Sachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Über den Erwerb einer Fundsache oder sonstigen Sache wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt.

Erworbene Fundsachen oder sonstige Sachen sind innerhalb eines Monats nach der Information über den Zuschlag im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, abzuholen. Ein Versand ist nicht vorgesehen.

Zur Abholung werden Termine vereinbart.

Soweit empfangsberechtigte Personen ihre Rechte an den angebotenen Sachen bis zum Ablauf der Gebotsfrist anmelden, werden die Sachen nicht veräußert.