Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gefasst.
Der Steuersatz soll bei 5 % des Übernachtungsentgeltes liegen. Jugendliche unter 18. Lebensjahren und Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sollen einschließlich Begleitpersonen von der Steuer befreit werden.
Mit der Drucksache DS0322/24 hat der Stadtrat am 14.11.2024 über die Einführung einer Beherbergung-steuer in Magdeburg entschieden.
Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2024 veröffentlicht und gilt mit den Pflichten zur Anmeldung von Beherbergungseinrichtungen ab dem 14.12.2024. Beherbergungsteuer fällt für Beherbergungen gegen Entgelt ab dem 01.04.2025 an.