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Je nach Wahltyp sind aus Magdeburger Sicht verschiedene Wahlbewerbungsverfahren relevant:
Zu Bundestagwahlen treten Direktkandidaten für den Wahlkreis Magdeburg an, zu den Landtagswahlen in den 4 Wahlkreisen innerhalb der Stadtgrenzen (siehe "Wahlgebiet").

Während bei diesen Wahlen pro Wahlvorschlag und Wahlkreis jeweils nur eine Person kandidieren kann, können zu Kommunalwahlen in Magdeburg mehrere Bewerber*innen pro Wahlvorschlagsliste  antreten. (Ausnahme: Einzelbewerbungen).

Nach aktueller Wahlbereichseinteilung zur Stadtratswahl sind in Magdeburg pro Wahlvorschlag bis zu neun Kandidierende für jeden der zehn Wahlbereiche aufstellbar. Die Einteilung für die Stadtratswahl 2024 (siehe „Wahlgebiet“) bestätigte der Magdeburger Stadtrat mit seinem Beschluss vom 14.09.2023. Zu den drei Ortschaftsräten in der Landeshauptstadt Magdeburg können pro Wahlvorschlag in Pechau und Randau-Calenberge bis zu zwölf und in Beyendorf-Sohlen bis zu vierzehn Personen antreten.

Bundestagswahl 2025

Für die Bundestagswahl 2025 stellt die Bundeswahlleiterin zur komfortablen Vorbereitung von Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen ein Kandidatenportal zur Verfügung. Das Wahlamt Magdeburg vergibt dabei für Kreiswahlvorschläge zum Wahlkreis 69 – Magdeburg die Zugänge an Parteien und andere Kreiswahlvorschläge (insb. Einzelbewerbungen).  
 

Beim Wahlamt einzureichen sind die auf diesem Weg vorplausibilisiert erstellten und ausgedruckten Unterlagen (bzw. die auf Anfrage alternativ ausgegebenen herkömmlichen Formulare), im Original von den Verantwortlichen persönlich und handschriftlich unterzeichnet bis zur Einreichfrist. Diese ist gemäß dem Entwurf der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Falle einer auf den 23. Februar 2025 vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf den 20. Januar 2025, 18 Uhr, terminiert.

Eine Aufforderung des Kreiswahlleiters zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen findet sich im Amtsblatt vom 13.12.2024 und wird nach Vorliegen aller formalen Voraussetzungen zu einem voraussichtlichen vorgezogenen Wahltermin in einer weiteren Amtsblattveröffentlichung aktualisiert.
 
Nicht von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften befreite Wahlvorschlagsträger haben mindestens 200 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 69 zu sammeln und ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Unterlagen dazu stellt das Wahlamt zur Verfügung.


Ansprechpartnerin für das Wahlbewerbungsverfahren ist im Wahlamt Frau

Vanessa Sommerfeld: +49 391 540-3935 bzw.
E-Mail: kandidaturen@stadt.magdeburg.de 

Zudem während Bewerbungsphasen beim BürgerService Magdeburg:

Für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen: Frau Held (Tel. +49 391 540-4307) oder Frau Hecker Tel. +49 391 540-4330).

Für Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften Herr Leonhardt (Tel. +49 391 540-3390).

Für die Ausstellung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen für Personen aus den ebenso zum Bundestagswahlkreis 69 zugehörigen Gemeinden Barby, Bördeland, Calbe (Saale) und Schönebeck (Elbe) sind die jeweiligen Gemeinden verantwortlich.


Hinweis

Für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg durch Sichtwerbung im Zusammenhang mit Wahlen - (Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung) ist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt zuständig. (Frau Neutze, +49 391 540-5229)

Satzung zur Wahlsichtwerbung