Dem Stadtwappen kommt als staatlichem Hoheitszeichen im Rechtsleben eine besondere Bedeutung zu. Es ist durch verschiedene Rechtsnormen explizit geschützt und dient den Kommunen – gegenüber anderen – als Identifikationsmerkmal und hat immer ein Alleinstellungsmerkmal.
Zulässig ist es jedoch, dem Wappen entlehnte, ortstypische grafische Symbole zu schaffen, die von interessierten Dritten genutzt werden können.
Von dieser Möglichkeit hat die Landeshauptstadt Magdeburg Gebrauch gemacht und stellt diese modifizierte Form des Stadtwappens sowie weitergehende Informationen zum Stadtwappen auf der folgenden Internetseite kostenlos zur Verfügung: Stadtwappen / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de.
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