Bescheinigung in Steuersachen (z.B. Niederlassungserlaubnisse)
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies kann gegenüber Behörden oder privaten Auftraggebern der Fall sein. Der Inhalt der Bescheinigung in Steuersachen beschränkt sich auf steuerliche Fakten, zum Beispiel, ob Sie mit Steuerzahlungen im Rückstand sind. Es kommt auch darauf an, ob sie rechtzeitig Steuern bezahlen und fristgerecht Steuererklärungen abgeben und ob Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten vorliegen.
Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie formlos beantragen. Vorgaben für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt oder elektronisch über ELSTER gestellt werden. Damit der Antrag schnell von Ihrem Finanzamt bearbeitet werden kann, sollten Sie Ihre Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer sowie die Anzahl der benötigten Bescheinigungen angeben und mitteilen, für welche Zwecke die Bescheinigung benötigt wird. Die Ausstellung der Bescheinigung durch das Finanzamt ist für Sie kostenfrei.
Bei Anmeldung auf Elster.de können Sie den Antrag auf eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über folgenden Pfad einreichen: Formulare und Leistung --> alle Formulare --> sonstige Nachricht an das Finanzamt oder alternativ unter ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen Der Antrag für das Finanzamt Magdeburg muss folgende Angaben enthalten: Steuernummer, Name, Vorname, Anschrift, Identifikationsnummer (ID-Nummer), aktuelle Telefonnummer. Ohne Elsteranmeldung können Sie den Antrag unter dem folgenden Internetlink elektronisch stellen: Kontaktformular Antrag steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Magdeburg Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie unter folgender Nummer - 0391/ 88 512 - Kontakt zum Finanzamt Magdeburg aufnehmen.