Inhalt

Insgesamt 7 Unterziele betreffen unter anderem: Den ungehinderten Zugang zu allen Verkehrsmitteln. Das gilt besonders für den ÖPNV, ungeachtet individueller Einschränkungen. Gewährleistet sein soll die eigenständige und sichere Mobilität für Jung und Alt. Das betrifft vor allem die barrierefreie Gestaltung aller Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Menschen und Kinder. Besonderes Augenmerk gilt der Gewährleistung einer attarktiven Tür-zu-Tür Reisezeit und der Angebotsverbesserung im ÖPNV vor allem im zentrumsfernen Bereichen.

Unterziele

  • 1.1 Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln ungeachtet individueller Mobilitätseinschränkungen.
  • 1.2 Förderung eigenständiger und sicherer Mobilität von Kindern, Jugendlichen, Senioren und mobilitätseingeschränkten Menschen.
  • 1.3 Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr mit Blick auf die Schaffung barrierefreier Wegeketten.
  • 1.4 Barrierefreier Ausbau der Schnittstellen zwischen ÖPNV und Individualverkehr (Rad- / Fußverkehr) unter Berücksichtigung der Belange von Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen.
  • 1.5 Gewährleistung einer attraktiven Tür-zu-Tür Reisezeit unter Beachtung der umwelt-politischen Ziele.
  • 1.6 Angebotsverbesserung beim ÖPNV vor allem in zentrumsfernen Bereichen sowie in vereinzelten Fällen bei der Feinerschließung.
  • 1.7 Gleichberechtigte Beachtung der Belange aller Verkehrsarten bei der Planung und Schaltung von Lichtsignalanlagen und situationsbezogene Gewichtung einzelner Belange.