Bis 31. März: Schulanfänger für 2025 – Jetzt anmelden!
Schulbezirke vom Stadtrat beschlossen
Bei der Anmeldung zur Einschulung müssen die Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorlegen. Es können auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.
Der Stadtrat am 15. Februar 2024 die Schulbezirke beschlossen. Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Schulaufnahme im Sommer 2025 ist eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig. Die Anmeldung erfolgt über die Kindertageseinrichtung. Für Kinder, die zuhause betreut werden, können Untersuchungstermine direkt im Gesundheitsamt vereinbart werden.
Telefon:
- 0391 540 6047
- 0391 540 6049
- 0391 540 6050
- 0391 540 6139
- 0391 540 6051
Die Untersuchungen in diesem Jahr beginnen voraussichtlich im April.
Informationen zur Schul- und Hortanmeldung
Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die zuständigen Mitarbeitenden im Fachbereich Schule und Sport unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
- 0391 540 3026
- 0391 540 3016
Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, sich gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2025, in dem für die Grundschule zuständigen Hort anzumelden. Weitere Informationen gibt es in der Kita-Beratung des Jugendamtes unter folgenden Rufnummern:
- 0391 540 3131
- 0391 540 3261