Untere Immissionsschutzbehörde |
Die Aufgaben bestehen im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgestzes und seinen Verordnungen in Bezug auf Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren. Im Einzelnen: - Beratung zu immissionsschutzrechtlichen Fragen
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