Für alle Zahlungen gilt:
- Der Studienbeginn darf nicht vor dem Wintersemester 2000 liegen.
- Die Anmeldung der Hauptwohnung darf jedoch nicht früher als 6 Monate vor Studienbeginn datiert sein.
- Für die Dauer von zwei Jahren darf der Hauptwohnsitz und das Studium nicht unterbrochen werden.
! Den Bonus gibt's fürs Bleiben. Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des unterstützten Zeitraumes abmeldet, erstattet den Betrag einfach zurück !
weitere Vorteile:
- Jeweils zum Semesterbeginn bietet das Mobile BürgerBüro in den beiden Studieneinrichtungen vor Ort die Möglichkeit der Wohnungsanmeldung an, das erspart Ihnen den Weg zu den BürgerBüros in der Stadt.
- Sie brauchen keine Zweitwohnungssteuer für eine Nebenwohnung zu zahlen.
- Sie haben am Studienort eine für Sie zuständige Pass-/Meldebehörde zur Ausstellung von Dokumenten und anderen Dienstleistungen.
- Sie können Ihr Wahlrecht direkt hier am Studienort ausüben.
Noch Fragen?...... Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros beraten Sie gern.