Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
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Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- Gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
- Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums (mit Zusatzblatt und Einreisestempel), sofern vorhanden
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Leistungsübersicht ab dem 3. Fachsemester
- Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes (z B. Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (934,00 € monatlich, aktueller Wert für das laufende Jahr 2024) oder eine Verpflichtungserklärung oder Stipendienbescheinigung
- Aktueller Nachweis einer Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
- Für einen Zweckwechsel und / oder Hochschulwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung des alten Studienganges und Immatrikulation des neuen Studienfaches
- eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung.
Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.