Wer eine Jägerprüfung oder eine Jägerprüfung für Falkner ablegen möchte, muss sich bei der Jagdbehörde zur Prüfung anmelden und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren an die Kasse der Jagdbehörde und
- der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (mindestens für die Dauer der Prüfung).
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen. Es werden nur vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt.
Mit der Zulassung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.
Bei Nichtzulassung oder Rücktritt von der Prüfung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung wird die Prüfungsgebühr zurückgezahlt.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Antragstellung erfahren Sie unter dem Reiter „Anträge/Formulare“.