Grundsätzlich ist zur Jägerprüfung oder zur Jägerprüfung für Falkner zuzulassen, wer
- spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist,
- die Prüfungsgebühr bezahlt hat und gegen Haftpflicht versichert ist.
Grundsätzlich ist zur Jägerprüfung oder zur Jägerprüfung für Falkner zuzulassen, wer