Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetzt mit weitreichenden Konsequenzen in Kraft getreten.
Wir möchten Sie hier kurz über die wichtigsten Änderungen informieren:
- Es wird nur noch ein gewöhnlicher Aufenthalt von 5 Jahren benötigt
- Sie dürfen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, diese geht eventuell durch das Recht ihres Heimatstaates verloren. Fragen Sie hierzu in der Botschaft dieses Staates nach
- Es gibt weitreichende Änderungen bei der Sicherung des Lebensunterhaltes:
- Zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist es notwendig, dass Sie weder in den letzten Jahren und bei Antragstellung kein Bürgergeld beziehen und dies für die Zukunft auch ausgeschlossen ist
- Ausnahmen hiervon gibt es nur wenn Sie in den letzten 20 Monaten in Vollzeit gearbeitet haben
oder
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- Mit einem Partner verheiratet sind auf den das genannte zutrifft und minderjährige Kinder im Haushalt leben
- Weitere Ausnahmen gibt es für die Gastarbeitergeneration und DDR-Vertragsarbeiter
- Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz nicht mehr vor
- Beispielsweise können folgende Personen nicht mehr eingebürgert werden:
- Ältere Menschen die SGB XII beziehen
- Geistig- und körperlich beeinträchtigte Menschen keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen
- Schüler, die bei Ihren Eltern wohnen, wenn die Eltern SGB II beziehen
- Erwerbstätige die in Teilzeit arbeiten und ergänzende Sozialleistungen erhalten
Diese Informationen sind eine kurze Zusammenfassung und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch. Sind Sie sich unsicher, rufen Sie uns bitte an!