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Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetzt mit weitreichenden Konsequenzen in Kraft getreten.

Wir möchten Sie hier kurz über die wichtigsten Änderungen informieren:

  • Es wird nur noch ein gewöhnlicher Aufenthalt von 5 Jahren benötigt
  • Sie dürfen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, diese geht eventuell durch das Recht ihres Heimatstaates verloren. Fragen Sie hierzu in der Botschaft dieses Staates nach
  • Es gibt weitreichende Änderungen bei der Sicherung des Lebensunterhaltes:
    • Zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist es notwendig, dass Sie weder in den letzten Jahren und bei Antragstellung kein Bürgergeld beziehen und dies für die Zukunft auch ausgeschlossen ist
    • Ausnahmen hiervon gibt es nur wenn Sie in den letzten 20 Monaten in Vollzeit gearbeitet haben

oder

    • Mit einem Partner verheiratet sind auf den das genannte zutrifft und minderjährige Kinder im Haushalt leben
    • Weitere Ausnahmen gibt es für die Gastarbeitergeneration und DDR-Vertragsarbeiter
    • Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz nicht mehr vor
    • Beispielsweise können folgende Personen nicht mehr eingebürgert werden:
      • Ältere Menschen die SGB XII beziehen
      • Geistig- und körperlich beeinträchtigte Menschen keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen
      • Schüler, die bei Ihren Eltern wohnen, wenn die Eltern SGB II beziehen
      • Erwerbstätige die in Teilzeit arbeiten und ergänzende Sozialleistungen erhalten

Diese Informationen sind eine kurze Zusammenfassung und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch. Sind Sie sich unsicher, rufen Sie uns bitte an!