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Die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ist gemäß der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) zuständig für die Überwachung von Anlagen gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) und eigenständig betriebenen Abwasserbehandlungsanlagen im Anwendungsbereich nach § 1 IZÜV.

Basierend auf dem Überwachungsplan des Landes Sachsen-Anhalt legt die Untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 2 IZÜV jedes Jahr ein Überwachungsprogramm fest, das den Zeitplan für Vor-Ort-Besichtigungen enthält.

Die zu überwachenden Anlagen finden Sie in der folgenden Tabelle.


Die Überwachungsberichte für die Industrieabwasserüberwachungen in der Stadt Magdeburg können nachfolgend abgerufen werden.