Inhalt
Folgende Auslegungen wurden in 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

10.06.2024 bis 31.07.2024, 36. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hammersteinweg Ostseite"

36. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Hammersteinweg Ostseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes"Hammersteinweg Ostseite"  in der Zeit vom 10.06.2024 bis  31.07.2024 beschlossen. Das Verfahren zur 36. Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zum vorhabenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite" durchgeführt, welcher gleichzeitig ausliegt. 

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt  Nr. 10/24 ,

sowie im Amtsblatt Nr. 12/24

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Hammersteinweg Ostseite“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sindgemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Hammersteinweg Ostseite“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

10.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024

im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs zur 36. Änderung des F-Planes

  • Begründung zur 36. Änderung des F-Planes i. d. F. des Entwurfs

  • Umweltbericht zur 36. Änderung des F-Planes

  • Umweltbericht vhbz. B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

 Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen
  • Begründung vhbz. B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter  www.magdeburg.de/auslegungen (Link öffnet in neuem Fester) eingestellt und können dort eingesehen werden.

Gutachten

  • Artenschutzfachbeitrag


  • Altlastenuntersuchung

  • Baugrundgutachten Trümmerschutthügel

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift, oder

- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de,        

 vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.


 

 

10.06.2024 bis 10.07.2024, 33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kümmelsberg Nord"

33. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Kümmelsberg Nord"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  04.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes"Kümmelsberg Nord"  in der Zeit vom 10.06.2024  bis  10.07.2024 beschlossen. Das Verfahren zur 33. Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zum vorhabenen B-Plan Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt, welcher gleichzeitig ausliegt. 

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt  Nr. 10/24 (Dokument öffnet in neuem Fenster):

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Kümmelsberg Nord“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des der 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Hammersteinweg Ostseite“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

              in der Zeit vom

10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Planzeichnung i.d.f. des Entwurfes zur 33. Änderung des F-Planes

  • Begründung zur 33. Änderung des F-Planes i.d.F. des Entwurfes

  • Umweltbericht zur 33. Änderung des F-Planes

  • Umweltbericht B-Plan Nr. 368-1C »Kümmelsberg Westseite«

 Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen

Angaben umweltbezogener Informationen:

    • umweltbezogene Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom vom 24.10.2023
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.11.2023


  • Begruendung B-Plan Nr. 368-1C »Kümmelsberg Westseite«

Gutachten:

  • Fachgutachten Feldhamster


  • Faunistisches Gutachten


  • Artenschutzfachbeitrag

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift, oder

- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
poststelle@stadt.magdeburg.de,           

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.