Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:
Beschlusstext
- Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174.5 „Sieverstorstraße 39-51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.
Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. - Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem 4. Entwurfsbeschluss ergeben:
- Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche, Bauweise in den Baugebieten WA3 und WA4
- Änderung Maß der baulichen Nutzung in den Baugebieten WA3, WA4, MU1, MU2, MU3
- Entfall öffentliche Straße
- Änderung Lage der Grünflächen
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 3.2 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 5.5 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.