Inhalt

Für den blauen Parkausweis

  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen »aG« ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Für den orangen Parkausweis

  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
  • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • oder Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
  • einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
  • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • oder Sie sind schwerbehindert, und an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • oder Sie sind schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Für den weißen Parkausweis

  • Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
  • Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
  • Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate) und nicht verlängerbar
[Textabschnitt 1]