Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen beim Einfahren in die Umweltzonen eine Plakette.
Die Plakettenzuordnung bei ausländischen Fahrzeugen erfolgt nach der europäischen Abgasnorm des Fahrzeuges, soweit sie aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über die Einhaltung einer bestimmten Abgasnorm vorgelegt werden kann, richtet sich die Plakettenzuordnung gemäß §6 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (35.BImSchV) nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges.
In der nachfolgenden Tabelle ist ein Überblick über die Kennzeichnung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung dargestellt.
Eurostufe | Schadstoffgruppe | Erstzulassung PKW | Erstzulassung LKW | Plakette |
Diesel | ||||
Euro 1 oder älter | 1 | vor 01.01.1997 | vor 01.10.1996 | keine |
Euro 2 | 2 | ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 | ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 | rote |
Euro 3 | 3 | ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 | ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 | gelbe |
Euro 4 | 4 | ab 01.01.2006 | ab 01.10.2006 | grüne |
Benziner | ||||
vor Euro 1 (ohne G-Kat) | 1 | vor 01.01.1993 | keine | |
Euro 1 und besser | 4 | ab 01.01.1993 | grüne |
Quelle: Internetseite Berlin - Informationen zur Umweltzone Berlin (www.berlin.de)
(Abweichungen sind im Einzelfall möglich)