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Gemäß des Luftreinhalteplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, sind vom Fahrverbot in die Umweltzone Fahrzeuge, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit den Plaketten 3 (gelb noch bis 31.12.2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind, befreit.

  • Bis 31.12.2012 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone fahren.
  • Ab 01.01.2013 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.


-    Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der Kennzeichenverordnung
-    Weitere Ausnahmen nach § 1 Abs.2 der Kennzeichenverordnung
-    Erteilung von Einzelausnahmen auf Antrag entsprechend der Allgemeinverfügung

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von einem Fahrverbot befreit und welche Ausnahmeregelungen gelten für die Umweltzonen?

 

Umweltzone der Landeshauptstadt Magdeburg

 

Gemäß des Luftreinhalteplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, sind vom Fahrverbot in die Umweltzone Fahrzeuge, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit den Plaketten 3 (gelb noch bis 31.12.2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind, befreit.

 

Bis 31.12.2012 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone fahren.

 

Ab 01.01.2013 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.

 

 

Weitere Ausnahmeregelungen für die Umweltzone der Landeshauptstadt Magdeburg enthält die Allgemeinverfügung (Link) der Landeshautstadt Magdeburg. 

 

-          Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der Kennzeichenverordnung (Link)

-          Weitere Ausnahmen nach § 1 Abs.2 der Kennzeichenverordnung (Link)

-          Erteilung von Einzelausnahmen auf Antrag (Link)