Auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht sind die Einwohnermeldeämter verpflichtet, den Kreiswehrersatzämtern die Daten derjenigen Männer und Frauen zu melden, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden. Wer der Übermittlung seiner Daten widersprechen möchte, kann in den BürgerBüro's ab sofort eine Übermittlungssperre beantragen.
Mit der Neuregelung im Wehrpflichtgesetz werden die Meldebehörden verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung einmal jährlich bis zum 31. März die Daten (Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift) von Männern und Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, zu übermitteln.
Für 2011 gilt eine Übergangsregelung. Danach erfolgt die Datenübermittlung bereits im Oktober. Die Datenerhebung an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dazu, Adressen zu erhalten, um den betreffenden Personen Informationsmaterial über die Streitkräfte zukommen zu lassen. Die betroffenen Personen haben ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung.
Der Widerspruch muss rechtzeitig schriftlich beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift an folgende Adresse zu richten:Landeshauptstadt Magdeburg
Bürgerservice und Ordnungsamt
Fachdienst Bürgerservice
39090 Magdeburg
Anträge auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können auch direkt in den BürgerBüro's der Landeshauptstadt gestellt bzw. abgegeben werden.
Für die Antragstellung können darüber hinaus die durch den Bürgerservice unter www.magdeburg.de/digitales-rathaus angebotenen Formulare genutzt werden.
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