Für die Beschulung der Magdeburger Kinder sind innerhalb ihrer Zuständigkeiten der Schulträger und die Schulbehörde verantwortlich. Umgangssprachlich wird gern das Wort "Schulamt" benutzt.
Schulträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Womit bin ich hier richtig?
- Schulentwicklungplanung
- Bereitstellung der sächlichen Bedingungen für die Durchführung des Unterrichts
- Schülerbefördeung
- Schulwegsicherung
- Aufnahme in den 1. Schuljahrgang der Grundschulen des Schulbezirkes
- Aufnahme in den 5. Schuljahrgang der weiterführenden Schulen
- u.a.
In diesen Fragen wenden Sie sich an:
Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Schule und Sport, G.-Hauptmann-Str. 24, 39108 Magdeburg
Tel. (0391) 5403001, Mail renate.walther@sva.magdeburg.de
Schulbehörden sind das Landesschulamt und das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Sie haben die Aufsicht über das gesamte Schulwesen (ehemals staatliches Schulamt oder Landesverwaltungsamt). Während das Kultusministerium insbesondere für die Gesetzgebung verantwortlich ist, hat das Landesschulamt die Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen und Pädagogen. Womit bin ich hier richtig?
- Genehmigung abweichender Beschulungen (außerhalb des Schulbezirkes, Schuleinzugsbereiches, bei Schulformwechsel, vorzeitige bzw. zurückgestellte Einschulung, an Förderschulen, im Gemeinsamen Unterricht u.ä.)
- Fragen zu Unterrichtsinhalten, Leistungsbewertungen, Unterrichtsausfall u.ä.
- Schulpsychologischer Dienst
In diesen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Landesschulamt, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg, Tel.: (0391) 56701, Mail: poststelle@sachsen-anhalt.de