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Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern sowie die Überwachung der Einhaltung der Fahrzeug- und Halterpflichten.

Die Kfz-Zulassungsstelle bearbeitet mit Ausnahme der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 (nur dort) nur Zulassungen für Autohäuser, Zulassungsdienste und Gewerbetreibende.

Wichtige Hinweise zum Arbeitsablauf der Kfz-Zulassungsstelle:

Folgende wichtige Hinweise gilt es zu berücksichtigen:

  1. Zulassungsvorgänge werden Montag bis Freitag bis 11:00 Uhr und Dienstag zusätzlich bis 17:00 Uhr angenommen. Über eine Einkürzung der Annahmezeit wird morgens aufgrund der personellen Situation entschieden.
  2. Es gilt eine Zutrittsbeschränkung - Einzelabfertigung
  3. Vorgänge, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Antragsunterlagen nicht bearbeitet werden, können erst wieder am Folgetag eingereicht werden.
  4. Fahrzeugzulassungen wichtiger Strukturbereiche wie Rettungsdienste, Exekutive u.A. haben Vorrang.

Wir danken für Ihr Verständnis

Die Dienstleistungen im einzelnen finden Sie hier.

Wichtige Dokumente und Formulare finden Sie hier.